jeudi 22 septembre 2016

Krawallmacher im Stadion haften für Verbandsstrafen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wer sich im Stadion daneben benimmt, muss haften. Vereine können Strafzahlungen auf Einzeltäter umlegen.


Zum Artikel


Krawallmacher im Stadion haften für Verbandsstrafen

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire