Liebe Manager,
die bisher angekündigte Regelung für Vermögen ab 500 Mio. wird nicht eingeführt. Sie erscheint in der Umsetzung zu kompliziert und benötigt zu viele Ausnahmeregelungen. Auch soll keinem Verein etwas weggenommen werden. Dennoch wird es eine Regelung ab S56 geben, da die Auswirkungen auf die Spielbalance und den Transfermarkt durch Vereine, die ohne Rücksicht auf sportlichen Erfolg einen sehr langen Zeitraum ausschließlich mit Spieler handeln, zu negativ sind, um sie zu ignorieren.
Folgende Regeln gelten daher ab S56:
Auf diese Weise ist es nur noch bis zu einem Vermögen von 500 Mio. möglich, Spieler günstig einzukaufen, auszubilden und mit einem Gewinn weiterzuverkaufen. Es soll also weiterhin bis zu einer bestimmten Grenze möglich sein als Ausbildungsverein tätig zu sein und einen gewisses Vermögen aufzubauen. Danach lohnt sich der Spielerhandel finanziell nicht mehr für den Verein, so dass er sportliche Ziele anstreben sollte.
Von der Regel sind Erstligisten ausgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass sich hier keine reinen Händlervereine halten können.
die bisher angekündigte Regelung für Vermögen ab 500 Mio. wird nicht eingeführt. Sie erscheint in der Umsetzung zu kompliziert und benötigt zu viele Ausnahmeregelungen. Auch soll keinem Verein etwas weggenommen werden. Dennoch wird es eine Regelung ab S56 geben, da die Auswirkungen auf die Spielbalance und den Transfermarkt durch Vereine, die ohne Rücksicht auf sportlichen Erfolg einen sehr langen Zeitraum ausschließlich mit Spieler handeln, zu negativ sind, um sie zu ignorieren.
Folgende Regeln gelten daher ab S56:
- Ab einem Vermögen von 500 Mio. können Spieler nur noch maximal zum Einkaufspreis verkauft werden.
- Die Regel tritt ab dem Moment in Kraft, an dem das Vermögen 500 Mio. überschreitet.
- Die Regel gilt nur für Spieler unter 30 Jahren.
- Obige Regeln gelten nicht für Erstligisten.
- Ab S56 kostet der Kauf- und Verkauf von Spielern über 30 Jahren nun ebenfalls 3% Eingespieltheit.
Auf diese Weise ist es nur noch bis zu einem Vermögen von 500 Mio. möglich, Spieler günstig einzukaufen, auszubilden und mit einem Gewinn weiterzuverkaufen. Es soll also weiterhin bis zu einer bestimmten Grenze möglich sein als Ausbildungsverein tätig zu sein und einen gewisses Vermögen aufzubauen. Danach lohnt sich der Spielerhandel finanziell nicht mehr für den Verein, so dass er sportliche Ziele anstreben sollte.
Von der Regel sind Erstligisten ausgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass sich hier keine reinen Händlervereine halten können.
Ab S56: Regelung ab 500 Mio
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